Anonym telefonieren - so geht's
"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation", so Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung. "Es ist selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben." Denkste. Genau dieses Recht haben die Bundesbürger qua Gesetz vom 1. Januar verwirkt. Wie berichtet lässt die Große Koalition neben den Kundendaten auch die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung für jeweils ein halbes Jahr sammeln. Rund 30.000 Menschen haben inzwischen Anwalt beauftragt, Verfassungsbeschwerde gegen Totalüberwachung der Telekommunikation in Karlsruhe zu erheben. Doch es gibt Wege, weiterhin anonym und trotzdem total legal zu telefonieren. Geniale Lösung: die Handykarten-Tauschbörse.
Und so unbürokratisch kann man an der Tauschbörse mitmachen: einfach eine mit mindestens zehn Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit Ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Adresse: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Marcus Brauner, Hilgenborn 22, 34593 Knüllwald Remsfeld) schicken. Schon nach wenigen Tagen bekommt man dann eine andere, ebenfalls mit zehn Euro aufgeladene Handykarte samt Rufnummer und PIN-Code zurück geschickt.
So kann man völlig anonym telefonieren und auch der Arbeitskreis garantiert, dass er keinerlei Daten der Tauschpartner protokolliert. Der Tausch von Handykarten ist übrigens vollkommen legal. Die Verwendung getauschter Handykarten schützt vor Missbrauch der eigenen Daten, vor Datenpannen und vor der ausufernden Neugier des Staates: Laut Bundesnetzagentur rief der Staat im Jahr 2006 über drei Millionen mal Kundendaten der Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste, Finanzdienstleistungsaufsicht und Zoll haben sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber; über 1.000 Behörden sind Abfrage berechtigt.
Der AK Vorratsdatenspeicherung ist übrigens ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Und so unbürokratisch kann man an der Tauschbörse mitmachen: einfach eine mit mindestens zehn Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit Ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Adresse: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Marcus Brauner, Hilgenborn 22, 34593 Knüllwald Remsfeld) schicken. Schon nach wenigen Tagen bekommt man dann eine andere, ebenfalls mit zehn Euro aufgeladene Handykarte samt Rufnummer und PIN-Code zurück geschickt.
So kann man völlig anonym telefonieren und auch der Arbeitskreis garantiert, dass er keinerlei Daten der Tauschpartner protokolliert. Der Tausch von Handykarten ist übrigens vollkommen legal. Die Verwendung getauschter Handykarten schützt vor Missbrauch der eigenen Daten, vor Datenpannen und vor der ausufernden Neugier des Staates: Laut Bundesnetzagentur rief der Staat im Jahr 2006 über drei Millionen mal Kundendaten der Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste, Finanzdienstleistungsaufsicht und Zoll haben sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber; über 1.000 Behörden sind Abfrage berechtigt.
Der AK Vorratsdatenspeicherung ist übrigens ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Orantes - 13. Jan, 08:52