Gutenberg hat's getan - Sie auch?

Also zur Sache: Während hierzulande noch über die Umsetzung einiger EU-Richtlinien im
Urheberrechtsbereich diskutiert wird, zimmert man in Brüssel schon an der nächsten: Am 24. April soll das EU-Parlament die so genannte zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) beschließen und so europaweit strafrechtliche Bestimmungen für die Verletzung von Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten einführen. Nutzen Sie das Wochenende und fordern Sie Ihren EU-Abgeordneten auf, die Richtlinie abzulehnen oder den Änderungsantrag der Koalition aus Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und Erfindern zu unterstützen (s.u.).
Was ist neu an der zweiten Durchsetzungs-Richtlinie und warum ist das schlecht?
Die Anwendung von Strafrecht auf die Verletzung von Urheberrechten ist in Deutschland nicht neu. Schon jetzt können hier so genannte Raubkopierer, die ihre „Beute“ gewerblich vertreiben, für mehrere Jahre hinter Gittern landen. Neu wäre aber, wie es der derzeitige Entwurf der Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie vorsieht, dass diese Androhung von Strafe auch auf nicht kommerziell handelnde Piraten und Raubkopierer ausdehnen würde, also z.B. auch auf unbescholtene Bürger, die ganz privat in Tauschbörsen Musikdateien tauschen. Wird man in Zukunft beim Tauschen im Netz erwischt, würde es nach Verabschiedung der IPRED2 bedeuten, dass nicht mehr wie bisher „lediglich“ eine Geldstrafe droht, die man eventuell dem geschädigten“ Unternehmen zahlen muss, sondern dazu noch Freiheits- bzw. Geldstrafen drohen, die dann vom Staat zusätzlich eingefordert werden.
Konkret enthält der Entwurf laut FairSharing folgende Schwächen:
"1.Die Definitionen im derzeitigen Entwurf sind derart ungenau, dass sie das private Tauschen in Internettauschbörsen mit erfassen könnten. Niemand ist sich da so genau sicher. Wir fordern klare Definitionen, die rein privates Handeln, also nicht auf das Erzielen von Profit ausgerichtete Tätigkeiten, explizit von strafrechtlicher Verfolgung ausschließen.
2.Der jetzige Entwurf droht Dritte haftbar zu machen, wenn mit den von ihnen angebotenen Techniken Urheberrechtsverletzungen begangen werden und würde dafür ebenfalls strafrechtliche Bestimmungen einführen (Artikel 3 IPRED2). Das trifft z.B. Internet-Service Provider, die künftig P2P-Netzwerkdienste schneller sperren werden, um der potentiellen Strafe zu entgehen. Ebenso wird es Programmierer treffen, die neue P2P-Software kreieren oder die Betreiber von Internetseiten wie YouTube. Insgesamt würde die Richtlinie so auf die Entstehung und Verbreitung von Innovationen abschreckend wirken und diese be- oder gar verhindern.
3. Der Entwurf enthält derart schwammig formulierte Definitionen, dass er mehr Rechtsunsicherheit schafft als er beseitigt. Dadurch ist er nicht geeignet, gerade in einem Bereich, der für Verbraucher derzeit schon sehr unübersichtlich ist, mehr Rechtssicherheit zu liefern, sondern würde gerade im Gegenteil zu noch größerer Unsicherheit führen."

Vorgestern hat sich auf EU-Ebene ein Bündnis aus Büchereien, Verbraucherschützern und Erfindern entschlossen, gemeinsam einen Änderungsantrag ans EU-Parlament zu stellen:
Helfen Sie mit und fordern Ihren EU-Abgeordneten auf, diesen Antrag zu unterstützen oder die Richtlinie ganz abzulehnen. Es ist sehr wichtig, dass man jetzt reagiert. Die Parlamentarier
brechen bereits zu ihrer Reise von Brüssel nach Straßburg auf, wo sie am 24. April den Änderungsanträgen zur Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie (IPRED2) zustimmen sollen.
Erklären Sie Ihrem Abgeordneten, warum Sie sich an ihn wenden. Erklären Sie ihm, dass Sie nicht für die Nutzung einer neuen Technik mit Gefängnis bedroht werden möchten. Fragen Sie iihn oder sie, wie ihr die Richtlinie verstehen sollt, wenn das noch nicht mal die Fachleute schaffen und fragt sie, ob sie wirklich meinen, dass das private Tauschen von Musik im IInternet mit Gefängnis bestraft werden sollte. Weisen Sie außerdem daraufhin, dass es Alternativen zur Kriminalisierung von Tauschbörssennutzern gibt, z.B. die Kulturflatrate.
Wie auch immer Sie Ihren Unmut bekunden wollen, das muss auf jeden Fall ins Anschreiben rein: Fordern Sie ihn oder sie auf, entweder für den Änderungsantrag des Bündnisses von Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und Erfindern (the librarians', consumers' and innovators' coalition amendments) zu stimmen, oder die Vorlage im Ganzen abzulehnen.
An wen genau schreibe ich?
Am effektivsten ist es, wenn Sie die Abgeordneten aus Ihrem Bundesland anschreiben, anfaxen oder anrufen. Auf der EU-Parlamentsseite kann man rausfinden, von wem man vertreten wird. Notieren Sie den Namen und suchen Sie unter dieser Adresse die Kontaktdaten heraus, um sicher zu gehen, dass man seinen Abgeordneten auch im Büro in Brüssel bzw. Straßburg erreicht. Schicken Sie Ihre Mitteilung ans Brüsseler Büro des jeweiligen Abgeordneten vor Montag, ans Strassburger Büro nach Montag, 23. April.
Wenn eine Mail an einen der EU-Abgeordneten rausgeht, wäre es klasse, wenn Sie sie auch an fairsharing weiterleiten könnten, damit das Netzwerk ungefähr weiß, wie viele Personen sich beteiligt haben. Petra Buhr, fairsharing: "Auch auf die Antworten sind wir sehr gespannt, ebenso hier wäre die Weiterleitung an uns toll."
Die Electronic Frontier Foundation Europe (EFF Europe) hat eine Webseite zur Information von EU-Parlamentariern gemacht, auf der es viele weitere Informationen zu diesem Thema gibt: Auch der Förderverein für eine Freie Informationsinfrastruktur (FFII) hält jede Menge Infos bereit. EFF und FFII haben zu dieser Aktion aufgerufen, die vom FairSharing-Netzwerk unterstützt wird.
Orantes - 21. Apr, 09:27