Kreuzpraktisches Kleinod

Der Begriff darf seither nur von den Schweizer Firmen Victorinox und Wenger verwendet werden. Auch die zwei Varianten des Schweizerkreuzes auf den Messern sind geschützt. Dabei hat man sich geeinigt, dass Victorinox seine Messer als „Original Schweizer Offiziersmesser“, Wenger seine als „Echtes Schweizer Offiziersmesser“ bezeichnen darf.
Wenn das kein Grund ist, das handliche Powertool einmal wieder hervorzukramen und in Erinnerungen zu schwelgen?
Orantes - 12. Jun, 12:05