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Von wegen gutes Frühstück . . .

Für viele ist es ja bloße Panikmache, wenn Verbraucherschützer auf gefährliche Giftstoffe in industriell gefertigten Nahrungsmitteln hinweisen. Wir tun's trotzdem - mit der neuesten von foodwatch in Auftrag gegebenen unabhängigen Studie. Demnach enthalten speziell die "Vitalis Crunchies Zimt" von Dr. Oetker und "Cini Minis" von Nestlé sieben Mal mehr Krebs erregendes Cumarin (pdf, 212 KB) als erlaubt. Die Verbraucherschutzorganisation hat daraufhin Anzeige gegen die Lebensmittelkonzerne erstattet. Die gute Nachricht: Immerhin ist bei den 2006 in Verruf geratenen Zimtsternen in Sachen Cumarin Entwarnung angesagt. Na also, geht doch!

Zimtsterne
"Zimthaltige Frühstücksprodukte von Dr. Oetker und Nestlé enthalten bis zu sieben Mal mehr der leberschädigenden Substanz Cumarin als gesetzlich erlaubt. Der gemessene Wert des Produkts ,Vitalis Crunchies Zimt' des Herstellers Dr. Oetker lag bei 15 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg), derjenige der ,Cini Minis' von Nestlé bei 14 mg/kg. Der Dr.-Oetker-Milchreis ,Süße Mahlzeit Apfel-Zimt' enthält 3,7 mg/kg Cumarin. Erlaubt sind höchstens 2 mg/kg. Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat die Produkte von einem unabhängigen Labor testen lassen. foodwatch stellte am Montag Anzeige gegen Dr. Oetker und Nestlé wegen Verstoßes gegen die deutsche Aromenverordnung.

Foodwatch
Anders als im vergangenen Jahr blieben die Cumarin-Werte von zehn der elf untersuchten Zimtstern-Produkte im aktuellen Test innerhalb der gesetzlichen Grenze. Die Hersteller haben offensichtlich ihre Rezepturen geändert. ,Die Lebensmittelindustrie kann die Vorschriften einhalten, wenn sie nur will', sagte foodwatch-Geschäftsführer Dr. Thilo Bode. Cumarin kann die Leber schädigen und steht im Verdacht, Krebs auszulösen. Es kommt natürlicherweise vermehrt in der Zimt-Sorte Cassia vor, weniger im Ceylon-Zimt, der teurer ist.

Den angezeigten Unternehmen droht nur ein Bußgeld von höchstens 20.000 Euro, da das
Bundesverbraucherministerium im September dieses Jahres mit Zustimmung des Bundesrates die Aromenverordnung entschärft hat. Aus einer Straftat ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit geworden. Vor der Änderung konnten überhöhte Cumarin-Werte mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. foodwatch hatte schon 2006 Strafanzeige gegen Hersteller, Händler, den Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) und das Bundesverbraucherministerium gestellt. Die aktuelle Strafmilderung gilt auch rückwirkend für die von foodwatch 2006 gestellten Anzeigen. Damit habe, so foodwatch, die Regierung Industrie und Handel sowie sich selbst amnestiert. ,Das zeigt, dass das so genannte Verbraucherministerium in Wirklichkeit Industrie und Handel schützt, und nicht die Verbraucher', sagte Thilo Bode."

Die Liste mit den Ergebnissen aller 32 auf Cumarin untersuchten Kekse, Milchreis, Tee- und Punschsorten sowie anderen Zimtlebensmitteln gibt's übrigens hier.

Quelle: foodwatch

www.vgm.de

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