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Verbrauchertipps

Donnerstag, 20. Dezember 2007

Seehofers amnesty national

Preisfrage: Können Sie sich erinnern, wann das letzte Mal eine Straftat zur Ordnungswidrigkeit zurecht gestutzt bzw. wann überhaupt zu Gunsten der Bürger je ein Strafmaß reduziert wurde? Wir jedenfalls nicht - bis jetzt. Dank Bundesverbraucherminister Horst Seehofers Ministerium und dem Bundesrat darf die Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz weiterhin womöglich lebensgefährliche Zimtsterne (wir berichteten) ausliefern, ohne mit drakonischen Strafen zu rechnen. Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt gilt nämlich jetzt: Wer giftige Lebensmittel in Umlauf bringt, musste bis Ende 2006 noch mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Jetzt droht mit der entschärften Version der Aromenverordnung allerdings der letzte Rest Vertrauen in den staatlichen Verbraucherschutz in Sachen Lebensmittelsicherheit zu fallen. Es gibt bei Verstößen nur noch Geldstrafen zu befürchten - um die 10.000 Euro. Foodwatch hat aufgepasst:

Zimtsterne"Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Zimtstern-Hersteller Lambertz, die Handelsketten Metro und Tengelmann, das Bundesverbraucherministerium und den Lobbyverband BLL wegen stark Cumarin-haltiger Zimtsterne eingestellt. Der Grund: Die Regierung hatte zwischenzeitlich das Strafmaß drastisch gesenkt.

Im Herbst 2006 waren Zimtsterne im Handel erhältlich, die bis zu 40 Mal soviel Leber schädigendes Cumarin enthielten wie gesetzlich erlaubt. Hersteller wie die Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz hielten es nicht für notwendig, ihre Rezepturen zu ändern, obwohl sie von der hohen Belastung wussten. Lebensmittelketten wie Metro und Kaiser's Tengelmann ließen die belasteten Lebensmittel in den Regalen. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) sorgte ebenfalls nicht dafür, dass die rechtswidrig belasteten Produkte aus dem Handel genommen wurden, sondern gab in Absprache mit dem Lobbyverband Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) "Verzehrsempfehlungen" heraus. Zu diesem Zeitpunkt war es noch eine Straftat, zu hoch mit Cumarin belastete Lebensmittel herzustellen oder in den Handel zu bringen. Am 16.11.2006 erstattete foodwatch Strafanzeige gegen die Firmen Lambertz, Metro, Kaiser's Tengelmann, das BMELV und den BLL. Verantwortliche Personen mussten mit Gefängnis bis zu drei Jahren rechnen.

Horst SeehoferIm September 2007 entschärfte das Bundesverbraucherministerium mit Zustimmung des Bundesrates die geltende Aromenverordnung (Änderungsverordnung vom 27.09.2007). Aus einer Straftat wurde lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Händler können nach der neuen Regelung gar nicht mehr belangt werden. Hersteller müssen nur noch ein Bußgeld von höchstens 10.000 Euro einkalkulieren.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil Strafmilderungen generell rückwirkend gelten. In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt es: ,Nach neuem Recht ist keine Strafbarkeit des angezeigten Verhaltens mehr gegeben. Gemäß dem in § 2 Abs. 3 StGB festgelegten Vorrang des mildesten Gesetzes kann der angezeigte Sachverhalt daher nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.' Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat das Bundesministerium sowohl sich selbst als auch die Lebensmittelindustrie und den Handel quasi der Strafverfolgung entzogen, indem es die entsprechende Verordnung geändert hat.
"

"Politiker sind für die Menschen da, nicht die Menschen für die Politiker" (Zitat: Horst Seehofer).

Links:

http://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/sta/
http://www.metrogroup.de/servlet/PB/menu/-1_l1/index.html
http://www.tengelmann.de/
http://www.bll.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Cumarin
http://www.bmelv.de/cln_044/DE/00-Home/__Homepage__node.html__nnn=true

Quelle: Foodwatch

www.vgm.de

Dienstag, 6. November 2007

Von wegen gutes Frühstück . . .

Für viele ist es ja bloße Panikmache, wenn Verbraucherschützer auf gefährliche Giftstoffe in industriell gefertigten Nahrungsmitteln hinweisen. Wir tun's trotzdem - mit der neuesten von foodwatch in Auftrag gegebenen unabhängigen Studie. Demnach enthalten speziell die "Vitalis Crunchies Zimt" von Dr. Oetker und "Cini Minis" von Nestlé sieben Mal mehr Krebs erregendes Cumarin (pdf, 212 KB) als erlaubt. Die Verbraucherschutzorganisation hat daraufhin Anzeige gegen die Lebensmittelkonzerne erstattet. Die gute Nachricht: Immerhin ist bei den 2006 in Verruf geratenen Zimtsternen in Sachen Cumarin Entwarnung angesagt. Na also, geht doch!

Zimtsterne
"Zimthaltige Frühstücksprodukte von Dr. Oetker und Nestlé enthalten bis zu sieben Mal mehr der leberschädigenden Substanz Cumarin als gesetzlich erlaubt. Der gemessene Wert des Produkts ,Vitalis Crunchies Zimt' des Herstellers Dr. Oetker lag bei 15 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg), derjenige der ,Cini Minis' von Nestlé bei 14 mg/kg. Der Dr.-Oetker-Milchreis ,Süße Mahlzeit Apfel-Zimt' enthält 3,7 mg/kg Cumarin. Erlaubt sind höchstens 2 mg/kg. Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat die Produkte von einem unabhängigen Labor testen lassen. foodwatch stellte am Montag Anzeige gegen Dr. Oetker und Nestlé wegen Verstoßes gegen die deutsche Aromenverordnung.

Foodwatch
Anders als im vergangenen Jahr blieben die Cumarin-Werte von zehn der elf untersuchten Zimtstern-Produkte im aktuellen Test innerhalb der gesetzlichen Grenze. Die Hersteller haben offensichtlich ihre Rezepturen geändert. ,Die Lebensmittelindustrie kann die Vorschriften einhalten, wenn sie nur will', sagte foodwatch-Geschäftsführer Dr. Thilo Bode. Cumarin kann die Leber schädigen und steht im Verdacht, Krebs auszulösen. Es kommt natürlicherweise vermehrt in der Zimt-Sorte Cassia vor, weniger im Ceylon-Zimt, der teurer ist.

Den angezeigten Unternehmen droht nur ein Bußgeld von höchstens 20.000 Euro, da das
Bundesverbraucherministerium im September dieses Jahres mit Zustimmung des Bundesrates die Aromenverordnung entschärft hat. Aus einer Straftat ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit geworden. Vor der Änderung konnten überhöhte Cumarin-Werte mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. foodwatch hatte schon 2006 Strafanzeige gegen Hersteller, Händler, den Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) und das Bundesverbraucherministerium gestellt. Die aktuelle Strafmilderung gilt auch rückwirkend für die von foodwatch 2006 gestellten Anzeigen. Damit habe, so foodwatch, die Regierung Industrie und Handel sowie sich selbst amnestiert. ,Das zeigt, dass das so genannte Verbraucherministerium in Wirklichkeit Industrie und Handel schützt, und nicht die Verbraucher', sagte Thilo Bode."

Die Liste mit den Ergebnissen aller 32 auf Cumarin untersuchten Kekse, Milchreis, Tee- und Punschsorten sowie anderen Zimtlebensmitteln gibt's übrigens hier.

Quelle: foodwatch

www.vgm.de

Montag, 5. November 2007

Gemüsebauern spritzen weiter

Kein Wort ist auf den Seiten des Verbraucherschutzministeriums zu finden zum aktuellen Pestizidbericht-der-EU (pdf, 300 KB) Kommission. Wenigstens hält Greenpeace die Bürger auf dem Laufenden. Und die schlechte Nachricht gleich vorweg: In Sachen Pestizideinsatz sind Europas Gemüsebauern ganz und gar nicht geizig. Nach wie vor steigt die Zahl der Proben, die Pestizide enthalten. Wohl bekomm's!

"Jedes Jahr gibt die EU-Kommission einen Bericht zur Überwachung von Pestizidberichtrückständen in pflanzlichen Erzeugnissen heraus. Der aktuellste ist der für 2005. Er ist jetzt erschienen und gibt keinen Anlass zur Hoffnung. Eine Verbesserung der Situation für die Verbraucher ist nicht in Sicht. Im Gegenteil.

Pestizide sattIm Jahr 2005 waren 54 Prozent aller Obst-, Gemüse- und Getreideprodukte frei von Pestziden. 2004 waren es 55,6 Prozent, 2003 genau 58 Prozent. Die Zahl der Proben, die Pestizide enthalten, nimmt also nach wie vor zu. Auch die Zahl der Proben mit besonders gefährlichen Mehrfachbelastungen ist weiter gestiegen. Waren es im Jahr 2004 noch 23,4 Prozent, so konnte im Jahr 2005 bei 26,7 Prozent mehr als ein Pestizid nachgewiesen werden. Positiv zu bewerten ist allerdings, dass die Menge der Proben, die die Höchstmengen überschritten haben, wie im Vorjahr bei 4,7 Prozent geblieben ist.

Natürlich dürfen diese Zahlen nicht losgelöst von den Analysemethoden betrachtet werden. So wurden die insgesamt 62.569 Proben in der gesamten EU auf 706 unterschiedliche Pestizide untersucht. Betrachtet man die einzelnen Labore, so lag das Untersuchungsspektrum zwischen 44 und 631 Pestiziden, die nachgewiesen werden konnten. Die untere Analysegrenze hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur leicht verbessert: 2004 lag das Minimum bei 41 nachgewiesenen Wirkstoffen.
"

Quelle: Greenpeace

www.vgm.de

Dienstag, 30. Oktober 2007

Abgespeist: Die Essensretter decken auf

Thilo Bodes neues BuchVergangene Woche hat der Ex-Greenpeace-Chef und Gründer von foodwatch, Dr. Thilo Bode, ein Buch auf den Markt gebracht mit dem kongenialen Titel "abgespeist ". Hier deckt der 60-Jährige schonungslos auf, wie gutgläubige Bürger tagtäglich von der Nahrungsmittelindustrie belogen und betrogen werden und was man dagegen tun kann.

In nur wenigen Tagen hat Bode mit dem Buch große Wellen in den Medien geschlagen. Die Bildzeitung etwa schreibt: "So viel Müll steckt in unserem Essen. 'Abgespeist' – beim neuen Buch von Verbraucherschützer Dr. Thilo Bode (60, foodwatch) vergeht Ihnen garantiert der Appetit! 'Wir werden beim Essen systematisch getäuscht und betrogen', behauptet der ehemalige Greenpeace-Chef." Natürlich hat sich auch sogleich Deutschlands Vorzeige-TV-Schwiegersohn Johannes B. Kerner der Sache in seiner Sendung angenommen, Dr. Bode war auch zu Gast in Frank Elstners "Menschen der Woche" und im Stern erklärte er, warum auch Verbraucherschutzminister Horst Seehofers (sein Slogan: Politiker sind für die Menschen da, nicht die Menschen für die Politiker) neue Nährwertkennzeichnung keinen Schuss Pulver wert ist.

Foodwatch
Zum Buch gibt's übrigens auch ein interaktives Blog. Unter abgespeist.de geht's um alltägliche und leider ganz und gar legale Irreführung im Supermarkt. Leere Versprechen wie "artgerechte Tierhaltung" auf Milchtüten, nutzlose "Qualitätsgarantien" auf Tütensuppen oder das ewige Gesundreden aller möglichen Lebensmittel. An ausgewählten Produkten zeigt foodwatch, wie Verbraucher beim Einkauf belogen und betrogen werden. Im Blog diskutieren die Essensretter über einzelne Produkte, fragen nach und stellen die Verkaufslyrik der Lebensmittelindustrie bloß. Verbraucher können auf der Seite vorschlagen, welche besonders dreiste Werbelüge foodwatch als nächstes aufgreifen soll. Also klicken Sie sich doch einfach mal rein!

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Freitag, 12. Oktober 2007

Malachitgrün im Aal - wohl bekomm's

BfRWas das Bundesamt für Risikobewertung gerade in seiner brandneuen Pilotstudie zu Tage gefördert hat, wird so manchem Fischliebhaber künftig den Genuss vergrätzen. Selbst freilebende Fische stecken voll Malachitgrün, einem Tierarzneimittel, mit dem auch Leder gefärbt und sogar Blutspuren sichtbar gemacht werden können. Guten Appetit!

"Malachitgrün wird bei Zierfischen häufig als Tierarzneimittel eingesetzt. Bei Fischen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, darf es nicht angewendet werden, hier gilt das Prinzip der Nulltoleranz. Der Nachweis der Substanz wird als Hinweis auf einen illegalen Einsatz gewertet, die Fische dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.

In einer Pilotstudie haben Wissenschaftler des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nun allerdings erstmals nachgewiesen, dass auch unbehandelte freilebende Fische mit Malachitgrün belastet sein können. Sie untersuchten wild gefangene Aale aus Berliner Binnengewässern auf Rückstände von Malachitgrün und wiesen diese in 20 von 40 Proben nach. Alle positiv getesteten Proben stammten aus Gewässern, in die gereinigtes Abwasser aus Kläranlagen eingeleitet wird. Für das BfR ist dies ein deutlicher Hinweis darauf, dass Malachitgrün inzwischen als Umweltkontaminante anzusehen ist und aus der weiten Verbreitung eine Hintergrundbelastung des Abwassers und der kommunalen Gewässer resultiert.

Aale im Topf
Angesichts dieser Situation wird darüber nachgedacht, ob das Prinzip der Nulltoleranz bei freilebenden Speisefischen aus Binnengewässern derzeit sinnvoll angewendet werden kann. ,Unabhängig davon sollte die Belastung mit Malachitgrün minimiert werden', sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. ,Bei Fischen aus Aquakulturen befürworten wir die Beibehaltung des Nulltoleranz-Prinzips. Da sie unter kontrollierten Bedingungen gehalten werden, ist der Nachweis von Malachitgrün in derartigen Proben immer auch als Hinweis auf einen möglichen illegalen Einsatz des Tierarzneimittels zu werten'.

Malachitgrün ist ein Triphenylmethanfarbstoff. Er wurde bzw. wird sowohl als Farbstoff zur Färbung von synthetischen Fasern und von Seide eingesetzt als auch zum Färben von Leder und Papierprodukten. In der forensischen Medizin dient Malachitgrün zum Nachweis von Blutspuren. Außerdem wird der Stoff als Tierarzneimittel zur Behandlung von Zierfischen und Zierfischeiern gegen Parasiten, Pilzbefall und bakterielle Infektionen angewandt. Der Stoff steht im begründeten Verdacht, das Erbgut zu schädigen und Krebs auszulösen. Eine tägliche tolerierbare Aufnahmemenge kann bei solchen Stoffen nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft nicht abgeleitet werden.

Im Gegensatz zur Zierfischzucht und -haltung ist Malachitgrün zur Behandlung von Lebensmittel liefernden Tieren wie Speisefischen nicht zugelassen. Hier gilt die Nulltoleranz: In Fischen und Fischprodukten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, darf Malachitgrün nicht enthalten sein. Schon Fische und Fischprodukte mit nur sehr geringen Malachitgrüngehalten sind als Lebensmittel nicht verkehrsfähig.

Anders stellt sich die Situation bei in die EU importierten Aquakulturprodukten dar. Sie dürfen in den europäischen Mitgliedsstaaten verkauft werden, wenn die Rückstandsgehalte an Malachitgrün zwei Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) unterschreiten. Dieser Eingreifwert wurde als Mindestanforderung (Minimum Required Performance Standard, MRPL-Wert) an international verwendete Analysenmethoden definiert und soll den internationalen Handel erleichtern. Der MRPL-Wert ist nicht toxikologisch abgeleitet und gilt nicht für Produkte, die nur innerhalb der EU gehandelt werden.

Obwohl für sie in der EU die Nulltoleranz gilt, werden auch in Deutschland immer wieder Rückstände von Malachitgrün und seinem Abbauprodukt Leukomalachitgrün in Speisefischen oder auch in Fischrogen (Forellenkaviar) nachgewiesen wie beispielsweise im Jahr 2005 in fast 10 Prozent der Speisefischproben, die das Institut für Fischkunde in Cuxhaven im Rahmen von Routinekontrollen für den Nationalen Rückstandskontrollplan untersuchte.

Bisher galten positive Befunde immer als Hinweis auf einen illegalen Einsatz von Malachitgrün als Tierarzneimittel in der Produktion von Speisefischen. Diese Situation hat sich durch die Ergebnisse der Pilotstudie des BfR geändert. In einer Untersuchung von wilden Aalen aus Berliner Binnengewässern wiesen die Wissenschaftler des Instituts nach, dass es sich bei Malachitgrünrückständen auch um eine Umweltkontamination handeln kann. Fast die Hälfte der gezogenen Proben wurde positiv auf Malachitgrün oder Leukomalachitgrün getestet. Allerdings waren die Gehalte sehr gering. Sie lagen je nach Fanggebiet zwischen 0,04 und 0,8 µg/kg Aalfilet. Die Rückstände waren nur in Proben von Fischen nachweisbar, die aus Gewässern stammen, in die Abwässer von Kläranlagen eingeleitet werden.

Das BfR wertet dies als Beleg für eine Hintergrundbelastung solcher Gewässer mit Malachitgrün. Fische können den Stoff dann als Umweltkontaminante aufnehmen. Es wird vermutet, dass die Substanz aus verschiedenen Quellen wie z.B. Zierfischaquarien, Textilien oder Laboratorien stammt und über die gereinigten Abwässer aus kommunalen Kläranlagen in die Gewässer eingetragen wird.

Das gesundheitliche Risiko für Verbraucher, die derart belastete Aale einmalig oder gelegentlich verzehren, schätzt das Institut als sehr gering ein. Die weite Verbreitung von Malachitgrün in der Umwelt hält das BfR aufgrund der toxikologischen Eigenschaften des Stoffes trotzdem für bedenklich und fordert die Anwender von Malachitgrün auf, den Eintrag in die Umwelt zu minimieren. Ob das Prinzip der Nulltoleranz für einen Stoff, der als Tierarzneimittel nicht eingesetzt werden darf, gleichwohl aber als Umweltkontaminante in Gewässern verbreitet ist, auf freilebende Speisefische angewendet und aufrechterhalten werden sollte, bis Minimierungsmaßnahmen greifen, müssen die zuständigen Behörden diskutieren und entscheiden. Nach Ansicht des BfR sollten die Gehalte jedenfalls den MRPL-Wert von 2 µg/kg nicht überschreiten.
"

Quelle: BfR

www.vgm.de

Freitag, 5. Oktober 2007

Was sind das für Männer?

Wie oft haben Sie Fantasien, Sex mit einer Person zu haben, mit der Sie zur Zeit keine feste Beziehung führen? Trifft es zu, dass Sie sich in Gegenwart Fremder gehemmt fühlen? Ganz schön intime Fragen - aber sie sind außerordentlich nützlich, denn für unentschlossene Hetero-Frauen, Homos und bisexuelle Männer hat das psychologische Institut der Berliner Humboldt-Universität jetzt ein urpraktisches Tool entworfen. Mit seiner neuen Studie "Was sind das für Männer, die ich attraktiv finde?" soll nämlich zielsicher untersucht werden, inwieweit die eigene Persönlichkeit den Geschmack bei der Partnerwahl beeinflusst.

PsytestWelche Frauen oder schwule Männer finden welche Männer attraktiv und warum? Für die Beantwortung der Fragen der Studie sollte man sich etwa eine halbe Stunde Zeit nehmen. In Teil eins soll die Attraktivität von 100 männlichen Gesichtern in einer Skala von eins bis sieben beurteilt werden, anschließend müssen dann noch anonymisiert Fragen zur eigenen Person beantwortet werden. Und das Beste: Sie bekommen eine sofortige Rückmeldung über die eigenen Partnervorlieben, dergestalt was für eine Persönlichkeit die von Ihnen bevorzugten Männer wirklich haben (Charakter, Treue, Intelligenz etc.). Außerdem gibt's umgehend online ein Feedback über die eigene Persönlichkeit (vor allem in Bezug auf Partnerschaften).

Mitmachen können übrigens alle Erwachsenen, die männliche Partner bevorzugen - gratis

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Montag, 1. Oktober 2007

Welcher Fisch darf auf den Tisch?

Fisch ist gesund und lecker. Doch immer mehr Bürger wollen Fisch aus nachhaltiger Fischerei. Hat es sich doch inzwischen herumgesprochen, dass so manche Arten überfischt, mit Medikamenten zuchtreif gehalten oder durch die Fangmethode unverhältnismäßig viel Beifang im Netz landet. Doch bisher ist der ökologisch korrekte Fischkauf Glückssache bzw. erfordert Spezialwissen. Immerhin hat der Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels vergangene Woche auf eine detailliertere Deklarierung von Fisch und Meeresfrüchten geeinigt. Bis 2010 soll so eine Kennzeichnung der Herkunft von Fisch und Meeresfrüchten nach spezifischen Beständen sichergestellt werden. „Dieser Schritt bedeutet ein weiteres wichtiges Signal für Handel und Verbraucher, dass die Fischindustrie und der Fischgroßhandel die bestandserhaltende Fischerei kontinuierlich fördert“, erklärt Dr. Peter Dill, Vorsitzender des Verbands.

Nachhaltiger Fisch
Wer sich schon jetzt beim Fischkauf korrekt verhalten will, dem sei der Fischführer von Greenpeace wärmstens empfohlen. Nach Bestandslage, Haltung, Fangmethoden und Umweltauswirkungen haben die Autoren die beliebtesten Fische in akzeptabel, kritisch bis katastrophal unterteilt und geben damit dem Gourmet einen praktischen Leitfaden an die Hand.

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Freitag, 28. September 2007

Panikmache bei Sparlampen

Energiesparlampen sind nicht gefaehrlichÖsterreichische und deutsche Warentester warnen beharrlich vor angeblich gefährlichen Strahlung, die von Sparlampen ausgehen soll. Erstere lassen sich laut Bund der Energieverbraucher zitieren: "Alle Energiesparlampen überschritten im Abstand von 0,3 Metern gemessen den TCO-Richtwert von 10 Volt pro Meter um das 2,5- bis 6,5-fache. Erst ab 1,5 Metern Abstand lagen alle Lampen unter diesem Wert. Zwar konnten bisher keine Gesundheitsrisiken nachgewiesen werden, aber genauso wenig ist belegt, dass keine bestehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte Energiesparlampen nur in Wand- oder Deckenleuchten verwenden oder wenn ein Mindestabstand von etwa 1,5 Metern eingehalten wird.

Alles Quatsch, wie eine Untersuchung des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit längst belegt. Die Untersuchung hat die vermeintliche Strahlengefahr gründlich unter die Lupe genommen und die elektromagnetischen Felder in der nahen Umgebung von Sparlampen im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdung beim Menschen gemessen. Ergebnis der Studie:

* Energiesparlampen erzeugen – wie alle elektrischen Geräte –elektrische und magnetische Felder.

* Funktionsbedingt setzt sich die Strahlung von Energiesparlampen aus niederfrequenten 50 Hz-Feldern und höherfrequenten Feldern bei der eigentlichen Betriebsfrequenz von ca. 30–60 kHz zusammen.

* Wegen des Fehlens von verbindlichen Normen für Lampen wurden verwandte Normen als Orientierungshilfe verwendet. Weiter wurden als zusätzliche Vergleichshilfe andere Geräte des Alltags gemessen.

* Die Energiesparlampen halten die Grenzwerte der inzwischen für andere Haushaltsgeräte gültigen Norm EN50366 deutlich ein.

* Energiesparlampen bewegen sich mit ihrer Abstrahlung ganz im Rahmen anderer Geräte des Alltags und sind diesbezüglich nicht auffällig.

* Bezüglich des Magnetfeldes werden die Grenzwerte deutlich unterschritten: der Anlagegrenzwert für niederfrequente Magnetfelder 100fach, der ICNIRP-Grenzwert für hochfrequente Magnetfelder 300fach (Messdistanz jeweils: 30cm). Mit einer einzigen Ausnahme werden sogar die sehr ehrgeizigen und für Lampen eigentlich nicht direkt anwendbaren schwedischen TCO-Empfehlungen eingehalten.

* Bezüglich des niederfrequenten, elektrischen Feldes werden die ICNIRP-Grenzwerte mehr als 500fach unterschritten. Die TCO-Empfehlungen sind bei niederfrequenten elektrischen Feldern so streng (bei Bildschirmen sind die Felder gut abschirmbar), dass diese von vielen Geräten und Installationen im Alltag nicht eingehalten werden. Die Energiesparsparlampen sind im Vergleich dazu jedoch nicht auffällig.

* Energiesparlampen können weiterhin ohne Bedenken als Mittel zur Reduktion des Energieverbrauchs zur Anwendung empfohlen werden.

Fazit: Energiesparlampen verursachen keine höheren Belastungen durch elektrische und magnetische Felder, als alle anderen üblichen Haushaltsgeräte. Deshalb rät der Bund der Energieverbraucher: Sparen Sie beruhigt weiter!

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Dienstag, 4. September 2007

Germanys Desk-Top-Model: das Einblatt

Dass Pflanzen im Büro für eine 1A-Arbeitsatmosphäre sorgen ist ja hinlänglich bekannt. Sie sind ja nicht nur schön anzuschauen, sondern reinigen die Luft und überhaupt: die psychologische Wirkung grüner Arbeitsplätze wird heutzutage ja keiner mehr bestreiten. Und jetzt hat eine niederländische Jury der internationalen Initiative Plants for People auch noch die Premiumpflanze unter den grünen "Kollegen" ausgemacht: das Einblatt (lat.: Spathiphyllum). Diesem schlichten weißen Gewächs wird als Büropflanze des Jahres 2007 noch eine steile Karriere prophezeit.

EinblattExperten beurteilten die Pflanzen nach Kriterien wie Aussehen, Pflegebedarf und ihrem Potenzial bezüglich der Luftreinigung, wobei sich das Einblatt als klarer Sieger absetzte. "Es filtert besonders effizient Schadstoffe wie Formaldehyd aus der Luft, erhöht die Luftfeuchtigkeit und hat eine natürliche Ausstrahlung, was sie zu einer idealen Büropflanze macht", begründeten die Experten ihre Entscheidung. Dazu gilt sie als sehr pflegeleicht und sieht auch noch schön aus. Diese Vorteile gelten selbstverständlich auch in Deutschland . . . Wird das Einblatt also schon bald Germanys next Desk-Top-Model?

Außer der Spathiphyllum wurden übrigens vier weitere Pflanzen, die die Raumluft verbessern, beurteilt: Die Arecapalme (Chrysalidocarpus), Dracaena, Rhapis und die mexikanische Zwergpalme (Chamaedorea).

Wer länger als vier Stunden täglich am Bildschirm arbeitet, dem verschaffen Pflanzen am Arbeitsplatz Erholung, einen Motivationsschub und sie machen erwiesenermaßen produktiver. Dies ist ein Ergebnis aus mehrjährigen Untersuchungen von Büroarbeitsplätzen zum Verhältnis Mensch und Pflanze. Nun wollte man es in den Niederlanden genauer wissen. Eine Gruppe von Wissenschaftlern aus verschiedenen Instituten hat von Plants for People den Auftrag erhalten, fünf verschiedene Grünpflanzen auf ihre Wirkung am Arbeitsplatz zu untersuchen. Plants for People hat es sich nämlich zur Aufgabe gemacht, über die wohltuende Wirkung von Pflanzen in der Arbeitsumgebung zu informieren.

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Montag, 3. September 2007

Weniger Gift in Trauben

Greenpeace gibt leichte Entwarnung. Vergangenes Jahr hatten die Umweltaktivisten wegen der hohen Konzentration von Pestiziden in Tafeltrauben aus deutschen Supermärkten Alarm geschlagen. Jetzt scheinen neue Tests zu belegen, dass ALDI, Lidl & Co ihren Kunden nicht mehr ganz so viel Gift zumuten.

Weniger Gift in Trauben
"Die Greenpeace-Kampagne ,Stoppt Gift im Essen' trägt Früchte: Die Belastung von Tafeltrauben mit giftigen Spritzmitteln ist deutlich zurückgegangen! Nur noch acht Prozent der untersuchten Trauben beurteilt Greenpeace als nicht empfehlenswert, weil gesetzliche Grenzwerte überschritten wurden. Noch 2005 und 2006 musste Greenpeace die Hälfte der Traubenproben als zu hoch belastet einstufen. Bei der aktuellen Untersuchung von 71 Proben aus neun großen Supermarktketten in neun deutschen Großstadten hat sich einzig der Discounter Norma als schwarzes Schaf erwiesen.

Bei Norma sind 44 Prozent der Proben zu hoch belastet. Am besten schneiden die Früchte von REWE und Kaisers-Tengelmann ab. Aldi, Edeka, Kaufhof, Lidl, Penny, Plus und Real liegen im Mittelfeld. ,Endlich gibt es Anzeichen für eine Trendwende bei der Giftbelastung im Tafelobst', sagt Manfred Krautter, Chemie-Experte bei Greenpeace. Doch völlige Entwarnung kann er nicht geben. Zwar sinken die Werte, doch noch immer finden sich in 90 Prozent der konventionell angebauten Ware Rückstände von Pestiziden. Einzig die Bioware war in allen Fällen pestizidfrei.

Tausende Verbraucher unterstützten die mehrjährige Greenpeace-Pestizidkampagne mit Protestpostkarten und E-Mails - und durch ihr Kaufverhalten. Nun haben die Supermarktketten endlich reagiert und ihre Standards und Kontrollen deutlich verschärft.Tafeltrauben waren bislang das Gift-Obst per se: ,In den Vorjahren fanden wir häufig Extremwerte, durch die sogar akute Gesundheitsschäden bei Kindern möglich gewesen wären. Im aktuellen Test gab es solche Fälle nicht mehr', freut sich Krautter über die Fortschritte. ,Doch es bleibt viel zu tun: Von Alarmstufe Rot springen wir jetzt auf Gelb.'

Auch bei der Transparenz der Lebensmittelüberwachung tut sich was: Am Mittwoch hat NRW als erstes Bundesland begonnen, seine Pestiziduntersuchungen im Internet zu veröffentlichen - erstmals in Deutschland mit Nennung von Namen der Supermarktketten, die unerlaubt hoch belastete Ware verkauften. Greenpeace hatte den Bundesländern in der Vergangenheit schwere Defizite bei ihrer Überwachungsarbeit nachgewiesen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin hat außerdem angekündigt, am Freitag einen Trendbericht über die Pestizidbelastung von Obst und Gemüse vorzulegen. (Bei Redaktionsschluss lag dieser allerdings noch nicht vor. Die Red.)
"

Quelle: Greenpeace

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